ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Vermietung der Geräte erfolgt zu den bei Vertragsabschluß gültigen Preisen, gemäß der aktuellen Preisliste/2ndfloorstudio, zzgl. der geltenden MwSt. Der Mietpreis gilt für 24 Stunden. Abweichende Preisangebote werden nur schriftlich vereinbart.

Mietzeit: Die Mietzeit beginnt von dem Zeitpunkt an, ab dem die Geräte gemäß Auftragsbestätigung zur Verfügung stehen, spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt der Auslieferung. Die Mietzeit endet bei Ablauf der vereinbarten Zeit, es sei denn, es erfolgte zuvor eine Kündigung oder eine einvernehmliche schriftliche Änderung. Bei Überziehung der vereinbarten Mietzeit, setzt sich die Mietgebühr automatisch fort, zzgl. eines Aufschlages auf den Tagesmitpreis von 50%.

Bei starker Verschmutzung werden 50 € Reinigungsgebühr berechnet.

Eine etwaige Transportzeit gilt als Mietzeit. Die Mietgebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Geräte. Bei Auslieferung der Geräte vor 16 Uhr ist der volle Tagessatz zu zahlen, sowie bei Rücklieferung nach 10 Uhr. Wochenenden und gesetzliche Feiertage werden nur dann nicht berechnet, wenn der Mieter nachweist, daß die Geräte weder benutzt wurden, noch in Bereitschaft standen. Die Wochenenden werden mit 1,5 Tagen in Rechnung gestellt, wenn die Abholung ab Freitag 16 Uhr und die Rückgabe bis Montag 9 Uhr erfolgen. Für die Verzögerung von Auslieferungsterminen, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, übernimmt 2ndfloorstudio keine Haftung.

Transport: Der Tranport der Geräte ist sowohl als Abholung als auch per Kurier möglich. Auf Wunsch des Mieters wird 2ndfloorstudio den ordnungsgemäßen Versand organisieren. Der Transport erfolgt immer zu Lasten des Mieters. Er trägt hiermit auch das Transportrisiko. Ebenso die Rückgabe der Geräte geht zu Lasten des Mieters und ist nur während der Öffnungszeiten möglich. Bei Versand trägt der Mieter die Transport- und Verpackungskosten. Der Versand oder die Mitnahme der Geräte ins Ausland ist gesondert mit 2ndfloorstudio zu vereinbaren.

Eigentumsschutz: Die vermieteten Geräte bleiben im allgemeinen Besitz von 2ndfloorstudio. Jede Überlassung der gemieteten Geräte an Dritte ist unzulässig. Tritt dieser Fall jedoch ein, ist 2ndfloorstudio berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen und die Geräte zurückzunehmen. Eine Verpfändung, sowie eine Sicherheitsübereignung, sind unzulässig. Die Kosten von Investitionsmaßnahmen zum Schutze unseres Besitzes trägt der Mieter.

Meldepflicht und Haftung des Mieters: Der Mieter muß sich bei Übergabe der Mietgegenstände davon überzeugen, daß die Geräte vollständig sind und ordnungsgemäß funktionieren. Alle erkennbaren Mängel oder Fehlmengen sind sofort zu melden.
Erhält 2ndfloorstudio keine rechtzeitige Benachrichtigung, gilt die Mietsache als einwandfrei überlassen.
Eine nachträgliche Beanstandung ist unzulässig. Sämtliche Schäden, Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen, die während der Mietzeit an den Geräten entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso haftet er für Folgeschäden, sofern er nicht nachweisen kann, daß der Schaden nicht durch Ihn verursacht wurde.

Der Mieter haftet für ein Verschulden seiner Mitarbeiter und aller beauftragten Personen. Alle während der Mietzeit erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters und werden von 2ndfloorstudio veranlaßt.
2ndfloorstudio haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die in Folge von Störungen oder Ausfällen der Geräte entstehen. (Ausnahme: vorsetzliches oder grob fahrlässiges Handeln) Der Mieter ist bei Mängeln, die nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden, weder von der Zahlung der Mietgebühr befreit, noch zur Mietminderung berechtigt.

Versicherung: Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
Auf Wunsch von 2ndfloorstudio muß er dieses nachweisen. Die Inanspruchnahme unserer Versicherung ist in jedem Falle ausgeschlossen. Gefahren erhöhende Umstände, z.B. Luft-, Gebirgs-, und Wasseraufnahmen sind 2ndfloorstudio vor Auftragsabschluß mitzuteilen. Die Ausdehnung einer solchen Versicherung ist Pflicht des Mieters.

Reservierung von Geräten: Eine Reservierung ist optional möglich. Wird die Reservierung nicht mindestens 24 Stunden vor der geplanten Mietzeit beim 2ndfloorstudio storniert, wird mindestens ein halber Tagessatz aller bereitgehaltenen Geräte in Rechnung gestellt. Wird jedoch nicht vor der geplanten Mietzeit storniert, beträgt die Mietgebühr mindestens einen vollen Tagessatz.

Zahlungsbedingungen: Bei Abholung der Geräte ist eine Kaution in bar oder durch Scheck in Höhe des Neuwertes zu hinterlegen. Ausnahmen entscheidet 2ndfloorstudio individuell. 2ndfloorstudio ist berechtigt die Kaution gegen den Mietbetrag oder zur Schadensbehebung aufzurechnen. Bei Mietgebühren unter 50 € gilt Barzahlung als vereinbart und verbindlich. Die Mietrechnung ist bei Rückgabe der Mietware sofort und ohne Abzug fällig.

Rechnungsstellung ist nach Absprache möglich. Die Rechnung wird in Euro ausgestellt. Alle Preise sind exclusiv MwSt. Bei einer Mietzeit von über 14 Tagen kann 2ndfloorstudio Abschlagzahlungen verlangen. Kommt ein Mieter in Zahlungsverzug ist 2ndfloorstudio berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sowie die Rückgabe der Geräte zu verlangen. Der Mieter berechtigt 2ndfloorstudio oder dessen Vertreter unter Verzicht auf sein Hausrecht zur Rückholung der Mietsache.

Jeder Raum, indem Geräte lagern, darf von 2ndfloorstudio betreten werden. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokredite fällig; mindestens aber 9%. Allgemeine Bestimmungen: Abweichnede AGB Ihres Hauses, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind unverbindlich. Ein Schweigen von 2ndfloorstudio bezüglich Ihrer AGB gilt nicht als Zustimmung.
Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Das komplette Angebot ist unter Umständen nicht zu jedem Zeitpunkt verfügbar.
Auslieferungs- und Rückgabeort ist, soweit nicht anders vereinbart, 2ndfloorstudio, Hamburg.